FERNWÄRME FÖRDERUNG

FÖRDERUNG ZUR ERRICHTUNG
UND ERWEITERUNG VON WÄRMENETZEN

Errichtung und Erweiterung von Wärmenetzen, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden inklusive der Errichtung von Hausübergabestationen.
Förderung: Zinsgünstiges Darlehen und Tilgungszuschuss (sofern kein Anspruch auf das KWKG besteht) in Höhe von 60 Euro je neu errichteten Meter Trassenlänge im Rahmen einer erstmaligen Erschließung, ansonsten 80 Euro je neu errichteten oder erweiterten Meter Trassenlänge, höchstens eine Million Euro.

Errichtung und Erweiterung von Wärmespeichern mit mehr als 20 m3, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden (Ausnahme: Wärmespeicher für Ein- und Zweifamilienhäuser) und besondere Qualitätskriterien einhalten.
Förderung: Zinsgünstiges Darlehen und Tilgungszuschussin Höhe von 250 Euro je m3 Speichervolumen, maximal 30 % der Nettoinvestitionskosten, höchstens aber 300.000 Euro je Wärmespeicher.

(Quelle: KFW – Kreditanstalt für Wiederaufbau)

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