Klärschlamm – vom Abfall zum Sekundärbrennstoff
Die Ausgangslage
Die Entsorgungssituation für kommunale Klärschlämme hat sich in letzter Zeit deutlich verändert.
Die Deponierung von unbehandelten Klärschlämmen steht mit Ablauf der Übergangsfristen seit dem 01.06.2005 gemäß Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) nicht mehr als Entsorgungsoption zur Verfügung.
Auch die landwirtschaftliche Verwertung ist langfristig nicht gesichert: Klärschlämme können neben Schwermetallen organische Schadstoffe (Rückstände von Medikamenten, Duftstoffen, Weichmachern etc.) sowie Krankheitserreger enthalten, deren Auswirkungen durch Bioakkumulation und Kombinationseffekte z.T. kaum abschätzbar sind.
Durch evtl. Verschärfungen der Schadstoff-Grenzwerte (Novellierung der EU-Richtlinie) und die abnehmende Akzeptanz durch den Verbraucher muss weiter mit einem deutlichen Rückgang der Verwendung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft gerechnet werden. Bei der Entsorgung im Landschaftsbau (Rekultivierung, Lärmschutzwallbau etc.) ist die Situation ähnlich.
Eine thermische Beseitigung des Schlammes in konventioneller Verfahrensweise ist häufig mit hohen Kosten und Umweltbelastungen verbunden, die sich u.a. durch den Transport von stark wasserbeladenen Klärschlämmen (Filterkuchen hat einen Wassergehalt von ca. 70-80 %) und die Nutzung fossiler Energien bei der Trocknung ergeben.
Hingegen gewinnen Klärschlammtrocknungskonzepte, basierend auf der Nutzung von Niedertemperaturwärme und Sonnenenergie zunehmend an Bedeutung.